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Das Reglement für das ÖLTA als
Abzeichen
.
...ist ganz rasch erklärt:
Jede/r Teilnehmer/in muss an den für
sie/ihn vorgesehenen vier Turngeräten (Boden, Reck, Sprung,
Balken/Barren) je eine der neun vorgegebenen Übungen zeigen. Als
bestanden gilt eine sicher geturnte Ausführung der Grobform ("man
erkennt eindeutig, welche Turnübung das ist"). Im
Zweifelsfall ist vom Prüfer (Sportlehrer, Übungsleiter) für
die/den Teilnehmer/in zu entscheiden.
.
Über die Kategorie des
bestandenen ÖLTA entscheidet die leichteste der gezeigten Übungen.
Beispielsweise bedeutet 3x Silber und 1x Bronze insgesamt also
"nur" Bronze. Die Übungsnummern innerhalb der drei Kategorien
haben für das ÖLTA als Abzeichen keine direkte Bedeutung, sie sind für
Wettkämpfe wichtig. Es ist also beim Abzeichen rein reglementtechnisch
egal, ob man Silber mit 4x Ü4 oder bspw. mit 4x Ü6 erreicht.
.
Das ÖLTA-Wettkampfreglement
.
...ist deutlich komplexer und sehr exakt formuliert, schließlich geht es
ja um wichtige Entscheidungen bis hinauf auf Bundesebene.
1.
Inhalte und
Ziele des Wettkampfreglements:
.
Das vorliegende
Angebot schafft die Möglichkeit von
Wettkämpfen mit vereinfachten Bewertungsformen anhand des Übungsgutes
des Österreichischen Leistungsturnabzeichens (ÖLTA). Dabei wird vor
allem der persönlichen Leistung und auch dem Mannschaftsgedanken
Rechnung getragen. Nicht die schwierigste, sondern die sicher
gekonnte Übung ist das Ziel.
.
2.
Möglichkeiten:
.
2.1.
Variable Wettkämpfe für Schulen und
Vereine:
.
Können der jeweiligen Situation
flexibel
angepaßt werden durch
beliebige Teilnehmeranzahl (Einzel- bis Teamwettkampf), gemischte
oder reine Mädchen- oder
Knabenaustragung (z.B. Vergleichsbewerbe), mit oder ohne Altersbegrenzung
(z.B. bis 10 Jahre, über 12 Jahre u.ä.).
.
2.2.
Gebundene regionale oder überregionale Wettkämpfe:
.
Zum Beispiel Bezirks-, Landes- und Bundeswettkämpfe für
Schulen. Oder (bundes)offene Bewerbe der Landesturnverbände und
ÖFT-Bundesmeisterschaften für Vereinsmannschaften. Hier
sind die folgenden Richtlinien in den Ausschreibungen zu berücksichtigen.
.
3.
Grundlagen:
.
Die
Übungen 1 bis 9 des ÖLTA an den Geräten Boden, Reck, Sprung (jeweils für
Mädchen und Knaben gleich), Schwebebalken (nur
für Mädchen) und Barren (nur für Knaben).
Der
etwaige Besitz des ÖLTA-Abzeichens in Gold, Silber oder Bronze steht mit
den ausgewählten Wettkampfübungen in keinerlei Zusammenhang.
.
4.
Anforderungen:
.
Schulbewerbe: Zwei verschiedene Übungen pro Gerät (z.B. Sprung Übung
5 und 7, jedoch nicht zweimal Übung 9, auch wenn zwei verschiedene
Kürsprünge beherrscht werden).
Vereinsbewerbe:
Eine
Übung pro Gerät.
.
5.
Bewertung:
5.1.
Grundpunkte:
.
Ergeben
sich aus der Kategorie der geturnten
Übung (z.B. Boden Übung 5, daher
5 Grundpunkte) und werden immer, unabhängig von der Ausführung,
vergeben, wenn die gezeigte Übung
.
l
der Bewegungsstruktur annähernd, jedoch sicher entspricht,
l
die vorgegebene Reihenfolge einhält,
l
keine Gefährdung für die Gesundheit und
Sicherheit darstellt (dem „Hasard“ ist unbedingt
entgegenzuwirken),
l
den geforderten
Pflichtteil bei den Kür- Übungen 9 enthält.
.
Entspricht
die gezeigte Übung einem oder mehreren dieser vier Punkte nicht,
so ist sie zu wiederholen oder mit null Punkten zu bewerten (siehe 7.3).
.
5.2.
Zusatzpunkte:
.
Werden
von den Kampfgerichten für
Technik, Haltung und Bewegungsfluss vergeben. Für jede ÖLTA-Übung können
bis zu 5 Zusatzpunkte vergeben werden.
Die
Zusatzpunktevergabe ergibt sich aus der Bewertung der
drei Teilbereiche Technik (2), Haltung (2) und Bewegungsfluss
(1). Die Addition aller drei Teilbereiche
ergibt die endgültigen Zusatzpunkte. Insgesamt sind also maximal
5 Zusatzpunkte pro Übung zu erreichen.
.
Grundprinzip
der Vergabe von Zusatzpunkten:
| . |
0
Punkte |
1
Punkt |
2
Punkte |
| Technik |
Mangelhaft,
schwach |
gut
beherrscht, aber nicht ausgereift |
sehr gut |
| Haltung |
keine
Körperspannung, schwere Fehler |
kleine
Fehler |
sehr gute
Körperspannung |
| . |
| . |
0
Punkte |
1/2
Punkt |
1
Punkt |
Bewegungs-
fluss |
Unerlaubte
Zwischenschwünge, Unterbrechungen,
Sturz
vom Gerät |
Kleinere
Übungs-
unterbrechungen,
höchstens
ein (1) Zwischenschwung |
Flüssiger
und rhythmischer
Vortrag
der Übung |
Die
Bewertung ist in 0,5 Punkte-Schritten möglich.
.
5.3.
Zweifelsfälle:
.
Im
Zweifelsfall ist sowohl bei der
Vergabe der Grundpunkte, als auch bei der Vergabe der Zusatzpunkte für
die/den Turner/in zu entscheiden !
.
6.
Kampfgericht:
.
Nach Möglichkeit soll jedes Kampfgericht aus zwei
Personen bestehen, am Schwebebalken nur aus Frauen und am Barren nur aus Männern.
.
Die Aufgaben des Kampfgerichtes:
6.1.
Überprüfung des Gerätes:
.
Überprüfung
des Gerätes auf ordnungsgemäße Aufstellung: Geräthöhe, Mattenlage,
erforderliche Niedersprungmatten/ Weichböden, Sprungbretter, u.ä.
Im Beanstandungsfall sind die Mängel zu beheben.
.
6.2.
Sicherheitsvorsorge:
.
6.2.1.
Veranlassung und Kontrolle, dass immer
jemand zum Sichern und/oder zum
Helfen beim Gerät steht;
.
6.2.2.
Wird beim Einturnen erkannt, dass eine
Übung ein
hohes Risiko darstellt,
sind sowohl
die Betreuer, als auch die/der Turner/in darauf hinzuweisen, dass
lt. 5.1. die Grundpunkte nur anerkannt werden, wenn
die Übung keine
Gefahr für die/den Turner/in darstellt.
Der/dem Turner/in ist ohne Benachteiligung das Recht auf die Wahl einer
anderen Übung einzuräumen.
Diese muss aber vor dem Übungsbeginn bekannt gegeben werden.
.
6.3.
Vergabe der Grundpunkte:
.
Entscheidung, ob die gezeigte Übung der vorgeschriebenen entspricht
und somit
die Anerkennung der Grundpunkte erfolgen kann (siehe 5.1.), oder ob die Übung
zu wiederholen, bzw. mit 0 Punkten zu bewerten ist.
.
6.4.
Vergabe der Zusatzpunkte:
.
Festlegungen für Technik, Haltung und Bewegungsfluss anhand des angeführten
Grundprinzips (siehe 5.1.). Bei Uneinigkeit der beiden Kampfrichter/ innen
ist der Mittelwert zu verwenden.
Bp:
KaRi A: 3.5 Pkt.,
KaRi B: 4.0 Pkt., ergibt den Mittelwert von 3.75 Pkt.
Die
Differenz zwischen den Kampfrichter/innen darf nicht mehr als einen Punkt
betragen.
.
6.5.
Eintragung im
Wertungsblatt:
.
Im
Wertungsblatt sind
die Grundpunkte
zu bestätigen
und die Zusatzpunkte einzutragen.
.
7.
Anderes
.
7.1.
Text vor Bild:
.
Im
Zweifelsfall über die Auslegung ist der Übungstext der Übungszeichnung
vorzuziehen.
Wenn
aus dem
Übungstext keine
konkrete Ausführungs-
und/oder Bewegungsanweisung hervorgeht, kann diese frei gewählt werden
(z.B. Barrenübung 3: „Kehre mit viertel Drehung“. Diese kann
„zum“ oder „vom“ Gerät geturnt werden.
.
7.2. Sichern und Helfen:
.
Sichern ist erlaubt,
um der/dem Turner/in im Bedarfsfall helfen zu können. Bei
Hilfestellung ist die Übung allerdings ungültig und
wird mit 0 Punkten bewertet.
.
7.3. Übungswiederholung:
.
7.3.1.
Eine
Übung kann wiederholt werden, wenn sie vom Kampfgericht für un-gültig
(0 Punkte) erklärt
wurde (siehe 5.1.). Allerdings
kann eine Übung nur einmal (1x) wiederholt werden.
.
7.3.2. Es
kann
die gleiche
Übung wiederholt
oder auch eine andere ausgewählt werden.
.
7.3.3. Jeder
zweite Versuch (Wiederholung
oder
andere Übung) ist mit 0 Zusatzpunkten zu bewerten, d.h. in diesem
Fall können
nur die Grundpunkte vergeben werden. Mit dieser Vorschrift soll
riskantes Turnen verhindert werden. Die/der
Turner/in, Betreuer/in,
oder Übungsleiter/in soll von vorneherein eine leichtere Übung
ohne Risiko wählen,
bei der die Zusatzpunkte sicher erreicht werden können.
.
7.4. Halteteile:
.
Alle Halteteile müssen erkennbar fixiert werden.
.
7.5. Sturz vom Gerät:
.
7.5.1. Der zum Sturz führende Übungsteil wird
vom Kampfgericht anerkannt:
Die Übung kann fortgesetzt, Zusatzpunkte für Bewegungsfluss können aber
nicht mehr vergeben werden.
.
7.5.2. Der zum Sturz führende Übungsteil
wird vom Kampfgericht nicht anerkannt: Nur dieser Teil ist zu
wiederholen und die Übung kann fortgesetzt werden. Allerdings können
keine Zusatzpunkte mehr vergeben werden.
.
7.5.3.
Nach
dem dritten Sturz vom Gerät ist die Übung abzubrechen und mit
null Punkten
zu bewerten (keine Grund- und keine Zusatzpunkte).
Eine zusätzliche Übungswiederholung
ist in diesem Fall nicht mehr gestattet.
.
7.6. Bekleidungsvorschriften:
.
Trainingsanzüge und „weite“ Sportbekleidung
sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Fußbekleidung:
Entweder Gerät-turn-/Gymnastikschuhe
oder barfuß. Sonst bestehen keine Einschränkungen. Mannschaften
müssen einheitlich gekleidet sein.
.
7.7. Unstimmigkeiten:
.
Diskussionen
zwischen den Mannschaftsführer/innen und
Kampfrichter/innen
sind während des Wettkampfes verboten. Formale Unstimmigkeiten (z.B.
Anerkennung der
Grundpunkte) sind gegebenenfalls über die Wettkampfleitung zu
regeln.
.
8.
Gerätekriterien:
8.1.
Reck:
.
Hochreck
ist nicht erlaubt. Die maximale Höhe des Tiefrecks darf die Körpergröße
der/des Turnenden betragen.
.
8.2.
Sprung:
.
8.2.1.
Geräthöhe und -art:
Die Geräthöhe beträgt mindestens 90cm und
höchstens 110 cm (freie Wahl für
alle). Es dürfen nur Kästen verwendet werden (keine Böcke, keine Pferde,
keine Tische).
.
8.2.2.
Landung:
Ab
Übung 4 muss
die Landung mindestens 1m
hinter dem Kastenende erfolgen damit alle 5 Zusatzpunkte vergeben werden
können. Zumindest ein Weichboden (besser: Niedersprungmatte) ist
zu verwenden.
.
8.2.3.
Sprungbrett:
Der Brettabstand ist generell frei zu wählen. Es ist ein
„Hochleistungssprungbrett“ zu verwenden („Doppelbrett“, d.h. übereinandergelegte
Bretter sind verboten !)
.
.
8.2.4.
Kastenmittemarkierung:
Bei
allen Sprüngen über den Längskasten muss das Aufsetzen der Hände nach
der Kastenmittemarkierung erfolgen (in
der entfernteren Hälfte), sonst ist die Übung mit null Punkten zu
bewerten (die Markierung darf nicht berührt werden !).
.
8.3.
Schwebebalken (Ü6 bis Ü9):
.
Die
Geräthöhe beträgt einen Meter. Für die Aufgänge kann ein auf der
Matte liegendes Sprungbrett verwendet
werden. Für die Abgänge soll zumindest ein Weichboden (besser:
Niedersprungmatte) verwendet werden.
.
8.4.
Barren:
.
Zum
Einspringen kann ein Sprungbrett
oder eine Turnbank verwendet werden.
9.
Neun-Punkte-Übungen:
.
Der geforderte Pflichtteil muss
vorhanden sein und eine fünfteilige Übung geturnt werden.
Die vier weiteren Übungsteile müssen
zumindest dem Schwierigkeitsgrad
der Übung 4 entsprechen, am Barren jedoch zumindest dem der Übung 5.
Diese „Schlüsselelemente“ dürfen
zweimal gezeigt werden und werden ggf. auch als zwei Teile anerkannt.
.
10.
Spez. Anforderungen, Auslegung einzelner Übungen:
.
10.1.
Boden:
.
Übungen
2 und 5:
Rolle
rückwärts: Keine Landung auf den Knien.
.
Übung
4:
Die beiden
Handstützüberschläge seitwärts (Räder) müssen flüssig aneinander
gereiht und über die Senkrechte geturnt werden.
.
Übung
5 und 6:
Der
Handstand muss erkennbar sein durch:
l
kurzes
Fixieren der Schultergelenke
l
kurzes Unterbrechen des Bewegungsflusses
l
eine Gleichgewichtsphase.
Absenken in den Stand statt Abrollen wird als Sturz gewertet.
.
Übung
6:
Der Übergang
vom Handstützüberschlag seitwärts (Rad) zum Aufschwingen in den Handstand
muss flüssig geturnt werden. Kein Zwischenschritt !
.
Übung
7:
Die Rolle rückwärts
über den Handstand kann auch als Felgrolle geturnt werden.
.
Übung
8:
Handstützüberschlag
vorwärts – Sprungrolle muss als direkte Verbindung geturnt werden.
Beim Überschlag muss eine Flugphase vorhanden sein. Bei der
Landung muss sich das Gesäß über Kniehöhe befinden, sonst ist der Überschlag
ungültig.
.
Übung
9:
Salto vorwärts:
Landung wie beim Überschlag (Ü8).
Beim Flickflack darf der Kopf den Boden nicht berühren.
Nicht
anrechenbar für die Schwierigkeit bei
Übung 9 sind: Rolle vorwärts, Rolle rückwärts,
Kopfstand. Gültig sind jedoch gymnastische
Elemente (Sprünge, Drehungen), die Wertteile darstellen.
.
10.2.
Reck:
.
Übungen
2, 3, 4, 5, 7 und 8:
Der Unterschwung
muss einen steigenden Bewegungsablauf
der Hüfte aufweisen.
.
Übung
6:
Der Spreizumschwung vorwärts muss im
Kammgriff geturnt werden.
.
Übung
7:
Der Spreizkippaufschwung muss deutlich eine
Schub-(„Kipp“-)bewegung beinhalten,
eine
Aufschwungbewegung (d.h.
ein Knieaufschwung) wird nicht anerkannt.
.
Übung
8:
Auch eine Schwebekippe ist erlaubt.
.
10.3.
Sprung:
.
Übungen
4, 5 und 6:
Fünf Zusatzpunkte sind auch ohne hohe Anflugphase möglich.
Allerdings muss die Hüfte in der ersten Flugphase zumindest Schulterhöhe
erreichen
und eine „Gegenrotation“ erkennbar sein.
.
Übung
8:
Die
Landung muss in der gedachten Verlängerung des Kastens erfolgen. Damit
alle 5 Zusatzpunkte vergeben werden
können, muss die Radwende durch den Handstand geturnt werden
(Abweichung von der Senkrechten max. 15 Grad).
.
Übungen
7 und 9:
Der Kopf darf
das Gerät, bzw. die gedachte Verlängerung des Geräts nicht berühren.
.
Übung
9:
Kürsprung
schwieriger als Ü8. Der Sprung muss über den flüchtigen Handstand
geturnt werden. Landungen
im Seitverhalten sind verboten.
.
10.4.
Schwebebalken:
.
Übungen
1 bis 5:
Alle
Elemente auf der Turnbank sind nur gültig,
wenn die Landung auf der Turnbank mit beiden Füssen erfolgt. Ist dies
nicht der Fall, muss die Übung wiederholt werden.
.
Übungen
3 und 6:
Die
Standwaage muss mindestens in waagrechter Position kurz gehalten werden.
.
Übungen
4 und 7:
Die Rollen vorwärts müssen flüssig geturnt werden (keine
„Klammerrolle“).
.
Übung
5:
Das
Rad ist als Balkenrad auszuführen.
.
Übungen
5, 6 und 7:
Das Rad und die Radwende müssen über die Senkrechte geturnt
werden.
.
Übung
7:
Während der Rolle vorwärts muss der Hüftwinkel immer gleich
bleiben: Nicht in die Rückenlage rollen und anschließend aufstehen.
Eine Landung im Grätschsitz ist nicht erlaubt. Die Rolle wird
trotz Sturzes vom Gerät anerkannt, wenn ein Fuß zur Gänze
auf der Oberfläche des Balkens aufgesetzt wird.
.
Übung
8:
Eine
Abweichung von mehr als 15 Grad aus
der Senkrechte beim Handstand ist ungültig. Der Handstand wird
trotz Sturz vom Gerät anerkannt, wenn ein Fuß zur Gänze auf der Oberfläche
des Balkens aufgesetzt wird. Eine deutliche Flugphase beim Abgang muss
erkennbar sein.
.
Übung
9:
Handstützüberschlag seitwärts (Rad) oder mit
1/4 Drehung (Radwende): Die Beine müssen über die Senkrechte geführt
werden.
Nicht
mehr als drei Längen turnen !
Keine für diese Übung
anzuerkennende Elemente
sind: Wechselhüpfer, 1/2 Drehung, Posen.
Gültig sind u.a.: Spagat, Standwaage,
Gymnastische
Sprünge, Drehung um 360 und mehr Grad.
Handstände, Räder und Rollen werden
trotz Sturzes vom Gerät anerkannt, wenn ein
Fuß zur Gänze auf der Oberfläche des Balkens aufgesetzt wird.
.
10.5.
Barren:
.
Übung
5:
Rolle vorwärts: Hängen
in den Knien und/oder auf den Unterarmen ist ungültig.
.
Übung
6:
Zu Beginn muss deutlich eine Oberarmkippe (keine Rolle) geturnt
werden: Eine deutliche
Kraft-/Impulsübertragung durch den Kippstoß muss erkennbar sein.
.
Übung
7:
Die Schwungstemme ist nur gültig, wenn der
Turnende ohne Beugestützschwung direkt
in den Stütz gelangt (Vorsicht vor Brustbeinverletzungen !).
Der Oberarmstand darf nicht über den Unterarmstand geturnt werden.
.
Übung
9:
Die Ellhangkippe darf nicht am Barrrenanfang und nicht in den Grätschsitz
oder in den Oberarmhang geturnt werden.
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